In seinem Fachvortrag auf der Messe „Contra“ in Düsseldorf erklärt Prof. Christian Solmecke (WBS LEGAL), wie Privatpersonen und Unternehmen ChatGPT & Co. rechtlich sicher nutzen können. Er thematisiert zentrale Rechtsfelder:
- Datenschutz & DSGVO-Risiken
– Eingaben mit personenbezogenen oder sensiblen Informationen können datenschutzrechtlich heikel sein.
– Auch Nutzerdaten, die zur Verbesserung der KI verwendet werden, unterliegen DSGVO-Bestimmungen. - Urheberrecht & Eigentumsfragen
– Werke, die KI generiert, gelten nach aktueller Rechtslage nicht als urheberrechtlich geschützt – weder bei KI-Systemen noch beim Promptgeber.
– Es besteht das Risiko, dass Texte von der KI bestehende, urheberrechtlich geschützte Inhalte replizieren. - KI-Verordnung (AI Act)
– Die EU-Verordnung ist seit Juli 2024 in Kraft, mit Stufen der Risikobewertung – darunter auch generelle KI-Systeme wie ChatGPT.
– Sie verlangt Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte und erlegt Transparenzpflichten bei automatisierten Entscheidungsprozessen auf. - Haftung & Verantwortlichkeit
– Nutzer haften für Fehler der KI – etwa bei Falschinformationen oder Datenschutzverstößen.
– Wer vertrauliche Daten eingibt, sollte mögliche Vertrags- und Schadensfolgen beachten. - Praktische Empfehlungen
- Keine sensiblen oder personenbezogenen Daten in Prompts verwenden.
- Ausgaben prüfen: KI schreibt Texte, aber nicht juristisch verbindlich.
- Kennzeichnung: KI-Inhalte entsprechend markieren.
- Unternehmensrichtlinien erstellen, KI-Schulungen anbieten (z. B. kein Input von Geschäftsgeheimnissen).
KI bietet große Chancen für Effizienzsteigerung, birgt aber erhebliche rechtliche Risiken. Nur durch bewussten, informierten und transparenten Umgang – unter Einhaltung von DSGVO, Urheberrecht und AI Act – lassen sich Nutzen und Sicherheit in Einklang bringen.
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